Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb besonderer Schutzgebiete zu sichern und zu erhalten. Dieses Naturschutzinstrument konkretisiert damit den querschnittsbezogenen und flächendeckenden Anspruch des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Quelle: Bundesamt für Naturschutz
Aktuelle Großbauvorhaben, die vom NABU und anderen Initiativen bemängelt und zu verhindern versucht werden, sind aktuell der Bau der Küstenautobahn A 20 und die konzentrierte Ansiedlung von Windparks in den Geestrandmooren.