Das Hankhauser Moor soll 2017/2018 unter Landschaftsschutz gestellt werden
Frühjahr 2017: Die politischen Gremien des Landkreises Ammerland sind vom besonderen Wert des Hankhauser Moores für Natur und Landschaft im Ammerland überzeugt und haben der Unteren Naturschutzbehörde den Auftrag für eine Unterschutzstellung erteilt. Die Verwaltung wird 2017 die Eigentümer der Flächen in Kenntnis setzen und die Geländearbeit durchführen lassen. Die schutzwürdigen Flächen sollen so ermittelt und der Verordnungstext erarbeitet werden. Dieser wird dann den Eigentümern vorgelegt. 2018 soll dann das eigentliche Unterschutzstellungsverfahren beginnen. Die Vorgeschichte bitte hier nachlesen!
Entstehungsgeschichte der Rasteder Hochmoore:
Die großen Hochmoore am östlichen Rand der Gemeinde Rastede sind nach der letzten Eiszeit (diese endete etwa vor 10.000 Jahren) entstanden. Sie hatten sich im damaligen Weser-Urstromtal durch
Wasseraufstau in den flachen Senken zwischen dem hoch gelegenen Geestrand und dem Uferwall des Wesertals ausgebildet. Über das Stadium des noch grundwasserabhängigen Niedermoores entwickelte sich
im Laufe der Jahrtausende das grundwasserferne Hochmoor, das mit seinen Torfmoosen ausschließlich mit Niederschlagsfeuchtigkeit und daher extremer Nährstoffarmut auskommen mußte. Durch das
Absterben der Torfmoose bildete sich uhrglasförmig ein Moorkörper aus, der heute allerdings durch Besiedelung und Landnutzung und damit einhergehender Entwässerung kaum noch wahrnehmbar
ist.
Die Gefährdung des Hankhauser und Barghorner Moores und unser Anliegen:
Die früher in den feuchten Wiesen der Rasteder Moore vorkommenden Wiesenlimikolen (Watvögel, die für ihren Nahrungserwerb feuchte bis nasse, stocherfähige Bodenverhältnisse benötigen wie Großer
Brachvogel, Bekassine, Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel) sind seit vielen Jahren dort als Brutvögel verschwunden. Ursache für diese landesweit zu beobachtende Entwicklung ist in erster Linie in
der Intensivierung der Landwirtschaft mit einhergehender Entwässerung der Böden zu suchen, die in die Brutzeit der Vögel fallenden Mähtermine sowie das Walzen und Schleppen der Wiesen und damit
die Vernichtung der Gelege bzw. Jungvögel. Die oftmals mehrere Hundert Vögel umfassenden Kiebitzansammlungen auf abgemähten Wiesen in unseren Mooren (bereits ab Juni!) weisen nicht etwa auf hohe
Brutbestände hin, sondern sind bereits auf dem Zwischenzug befindliche Trupps.
Die Ereignisse in chronologischer Folge (zur aktuellen Entwicklung):
November 2010: Der NABU Oldenburger Land und die Naturschutzverbände BUND und Naturschutzgemeinschaft Ammerland sind tief beunruhigt über die erneute Ausweisung
zahlreicher großer Torfabbauflächen im Landkreis Ammerland in der Neuauflage des Landesraumordnungs- programms (LROP). Mit 726 ha im Hankhauser Moor (nördlich der B 211) und mit 587 ha im Loyer
Moor (südlich der B 211) sind weiterhin große zusammenhängende Grünlandflächen als Vorranggebiete für den Torfabbau vorgesehen. Der Landkreis Ammerland hatte erfolglos vorgeschlagen, die
Ausweisung für das Loyer Moor zu streichen. Die Verbände bedauern, dass die niedersächsische Landesregierung diesem Vorschlag nicht gefolgt ist. Lediglich für das Hankhauser Moor konnte eine
Reduzierung der Abbaufläche um 154 ha erreicht werden.
Die Naturschutzverbände fordern den Erhalt dieser großen zusammenhängenden Moorlandschaften aus ökologischen und klimarelevanten Gründen. Zum einen sind die Flächen wegen der hohen
Grundwasserstände von bis zu 80 cm nicht für einen Torfabbau geeignet. Eine fachgerechte Hochmoorregeneration wäre unter diesen Bedingungen nicht möglich. Außerdem würde durch die entstehende
Seenlandschaft das Landschaftsbild vollkommen verändert. Zum anderen haben die fast ausschließlich extensiv bewirtschafteten Dauergrünlandflächen gegenwärtig eine hohe Bedeutung für vom
Aussterben bedrohte Wiesenvögel, wie z. B. Neuntöter, Feldlerche, Wiesenpieper, Kiebitz, Wachtelkönig, Braun- und Schwarzkehlchen. Durch einen Torfabbau ginge dieser wertvolle Lebensraum
verloren.
95 Prozent der ehemaligen Hochmoorflächen des einstigen Moorlandes Niedersachsen sind bereits zerstört. Vor diesem Hintergrund und aufgrund früherer Moorschutzprogramme schien Einigkeit darüber
zu bestehen, dass die letzten Reste zum Erhalt der einmaligen Fauna und Flora der Moore unter Schutz gestellt werden müssen. Die Verbände bezeichnen die Ausweisung von Hoch- und Niedermoorflächen
als Torf-Vorranggebiete als Rückfall in die 70’er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Nicht nur aus Gründen des Natur- und Artenschutzes, sondern auch aus der Ver-antwortung gegenüber dem Schutz des
Klimas sei es unvertretbar, die eigentlich als CO2-Senken fungierenden Moore abzutorfen und damit riesige Mengen von CO2 in die Atmosphäre abzugeben. Eine 15 Zentimeter hohe Torfschicht speichert
auf der gleichen Fläche in etwa ebensoviel CO2 wie ein 100-jähriger Wald. Das Land Niedersachsen wird mit der Bestätigung der Torfvorranggebiete seiner hohen Verantwortung im Moor- und
Klimaschutz nicht gerecht.
Die Ammerländer Naturschutzverbände bitten die Bevölkerung und die betroffenen Kommunen, sich gegen die Pläne zur Wehr zu setzen und mit den örtlichen Landtagsabgeordneten zu sprechen. Der NABU
hat die acht Landtagsabgeordneten der Region Ammerland, Oldenburg und Wesermarsch in einem Schreiben aufgefordert, sich gegen die Pläne des
Landwirtschaftsministeriums auszusprechen. Die Abgeordneten Sigrid Rakow, SPD, und Björn Thümler, CDU, haben in ihren
Antworten angekündigt, sich für die anstehenden Beratungen mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Noch gibt es eine Chance auf Nachbesserung der Pläne. Eingesehen werden können diese im Internet unter www.lrop-online.de.
- 31.10.2007: Im Kreishaus Westerstede fand eine sogenannte Antragskonferenz zum
Torfabbau im Hankhauser Moor statt. Die Fa. Deutsche Torf-Gesellschaft aus Scharrel (DTG) hatte im Vorfeld einen Antrag auf Torfabbau über 200 ha gestellt, den sie zu Beginn der Konferenz mit
entsprechenden Unterlagen auf 230 ha erweiterte. Betroffen sind davon Flächen westlich des Kolonatswegs zwischen Loren-, Birken- und Wittenmoordamm, östlich des Kolonatswegs zu ca. 60 % die
Fläche zwischen Eggerkingsweg und fast bis an den Wittenmoordamm. Westlich der Schanze soll vorerst ein breiter, sehr tief gelegener Streifen ausgenommen bleiben. Soweit der Antrag der
Torfgesellschaft.
Während der Konferenz, an der die Träger öffentlicher Belange und die Verbände beteiligt waren, wurde von seiten des Landkreises deutlich gemacht, dass die Flächen im Hankhauser Moor nach dem
geltenden Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) weiterhin nachrangig für den Torfabbau vorgesehen sind und somit der Antrag nur über ein Zielabweichungsverfahren bzw. eine nochmalige Korrektur
des RROP in bezug auf die Abbaupriorität (beides bedarf der Zustimmung des Kreistages) Aussicht auf Erfolg haben könne. Die Träger öffentlicher Belange und die Verbände (der NABU Rastede war
durch seinen Vorsitzenden vertreten) trugen ihre Bedenken zum Abbauvorhaben vor bzw. stellten weitere Forderungen an die von der Torfgesellschaft vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie (UVS).
Mit diesen für die DTG eher frustrierenden Ergebnissen wurde die Antragskonferenz beendet. Im November 2007 hat die DTG einen Abbauantrag gestellt.
- März 2007: Die Gültigkeit des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) von 1996 wurde auf Beschluß des Ammerländer Kreistages am
21.03.2007 bis zum 07.06.2017 verlängert. Dies teilt jetzt das Amt für Kreisentwicklung mit. Für die Torflagerstätten der Rasteder Moore bedeutet dies u. a., dass zunächst alle übrigen
Abbaumöglichkeiten im Landkreis ausgeschöpft sein müssen, bevor hier ein Torfabbau genehmigungsfähig wäre.
Allerdings hatte sich der Rasteder Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Straßen am 16.04.2007 auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung bereits gegen einen Torfabbau ausgesprochen.
Das ist zwischenzeitlich passiert:
Nach der Vorlage eines Integrierten Gebietsentwicklungskonzepts (IGEK) durch die Torfindustrie für die Torflagerstätten am östlichen Rand Rastedes hatte die Ammerländer Kreisverwaltung die
Fortschreibung des derzeitigen Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) bis zum Inkrafttreten eines neuen LandesROP vorgeschlagen. Nach Ablehnung im letzten Jahr hat der Kreistag dem nun im März
2007 zugestimmt. Dies ist bedeutend für einen evtl. Torfabbau im Hankhauser Moor, weil so erst die Torflagerstätten der 1. Priorität im Ammerland erschöpft sein müssen, bevor die der 2. Priorität
(dazu gehören die Rasteder Moore) angegangen werden können. Der Fachausschuss der Gemeinde befaßte sich erstmals am 19.09.2006 mit der Problematik, wobei die Torfindustrie Gelegenheit zur
Vorstellung ihres Projekts erhielt. Auch die Untere Naturschutzbehörde wurde zwischenzeitlich angehört. Danach hat sich der Landkreis mit der Regierungsvertretung auf eine abbaubare Fläche von
200 ha (vorher 300 ha) verständigt. Rund 100 ha zwischen Kolonatsweg und Schanze sind wegen fehlender Moorregenerationsmöglichkeiten aufgrund des hohen Grundwasserstandes herausgenommen
worden.
Bei den bisherigen Überlegungen spielte der Klimawandel keine Rolle. Durch den industriellen Torfabbau werden allerdings im
Gegensatz zur natürlichen Freisetzung in relativ kurzer Zeit große Menge CO² freigesetzt. Vielfach unbekannt scheint auch zu sein, dass Moore ein Vielfaches an CO² im Vergleich zu Wäldern binden
können. Hier müssen dringend neuere Erkenntnisse (auch gesetzlich!) umgesetzt werden!
- Nov. 2006: Nach der Vorlage eines vom Landes-Raumordnungsprogramm geforderten,
aber nach Auffassung des Landkreises noch unvollständigen Integrierten Gebietsentwicklungskonzepts (zur Lösung des Konflikts zwischen den verschiedenen Interessen von Landwirtschaft, Naturschutz
und Torfabbau), kurz IGEK, durch die Torfindustrie für die Torflagerstätten am östlichen Rand Rastedes hat die Ammerländer Kreisverwaltung die Fortschreibung des derzeitigen Regionalen
Raumordnungsprogramms (RROP) bis zum Inkrafttreten eines neuen LandesROP vorgeschlagen, dem der Kreistag allerdings nicht zugestimmt hat. Im Auftrag der an dem Torfabbau interessierten
Unternehmen ist erst für die Hälfte der Torflagerstätte 61.1 ein IGEK aufgestellt worden. Erwartet wird, dass die Unternehmer auch die zweite Hälfte nachliefern. Entsprechend des Landes-ROP ist
das Einvernehmen der Unteren Landesplanungsbehörde (Landkreis) zum IGEK notwendig, dass aus dem genannten Grund, aber auch deshalb nicht erteilt worden ist, weil die Machbarkeit der
Hochmoorregeneration nach Abschluss des Torfabbaues nicht abschließend nachgewiesen worden sei. Aufgrund der dort vorherrschenden mooreigenen Grundwasserstände komme es nach dem Torfabbau,
insbesondere im Bereich der Schanze, zu Überstauungen von 80 cm und mehr. Zwar sei eine enge Kammerung der Wasserfläche nach dem Abbau vorgeschlagen. Dennoch sei eine Hochmoorregefleration bei
einem so hohen Wasserstand außerordentlich schwierig und eben in der Planungsphase des IGEK nicht nachgewiesen. Nach Vorstellung des Unternehmens soll dieser Nachweis erst im
Genehmigungsverfahren erfolgen. Damit ist der Landkreis aber nicht einverstanden. Da im Regionalen-ROP das Gebiet 61.1 mit der 2. Priorität versehen sei, könne ein Torfabbau nur mit einer
formellen Entscheidung über die Zielabweichung (1. Priorität) erfolgen. Dieser Schritt wird bislang vom Landkreis Ammerland abgelehnt.
Auch wird die Stellungnahme der Gemeinde Rastede angemahnt. Der Fachausschuß der Gemeinde befaßte sich erstmals am 19.09.2006 mit der Thematik. Ergebnis: nach der Vorstellung des Projekts durch
die Torfindustrie will man die Untere Naturschutzbehörde anhören.
Bei einer NABU-Umfrage unter den Rasteder Parteien zur Kommunalwahl konnte bis auf B90-Die Grünen keine Partei konkrete Antworten zu den vorgelegten, mit Ja oder Nein zu beantwortenden Fragen
machen. Und das, obwohl in mehreren NWZ- und rr-Berichten in den Jahren 2002 - 2004 (zuletzt NWZ vom 27.02.2004) über die Thematik berichtet wurde.
- Juli 2005: Die Prüfung des Antrags auf Torfabbau ist vom Landkreis inzwischen abgeschlossen. Die Stellungnahme wird Ende August
2005 bei der Regierungsvertretung Oldenburg vorgestellt.
- Juni 2005: Nach Auskunft des Landkreises Ammerland liegt derzeit der
Abbauantrag eines Torfunternehmens aus dem Saterland vor. Der Landkreis wird den Antrag mit dem Gebietsentwicklungskonzept im Rahmen seiner Zuständigkeiten prüfen und eine Stellungnahme
erarbeiten. Dem NABU Rastede wird hoffentlich Gelegenheit gegeben, die von ihm in den vergangenen Jahren durchgeführte Bestandsaufnahme der Avifauna (viele bedrohte und bestandsgefährdete
Brutvogelarten wie Wachtelkönig, Wachtel, Feldlerche, Wiesenpieper, Schwarz- und Baunkehlchen, Neuntöter, Bekassine, Gartenrotschwanz u. a.) im Hankhauser Moor einbringen zu können.
Frühjahr/Sommer 2003: Der NABU Rastede hatte über Vorverträge mit vier
Grundeigentümern vereinbart, eine insgesamt 29 ha große, für den Naturschutz wertvolle Wiesenfläche im Hankhauser Moor aufzukaufen, um hier für Wiesenlimikolen wieder optimale Brutbedingungen zu
schaffen. In der Brutsaison 2003 sind dort von Mitgliedern des NABU Rastede folgende Brutvogelarten, überwiegend in mehreren Brutpaaren, festgestellt worden (es sind nur die selteneren bzw.
gefährdeten Arten angegeben): Neuntöter, Feldlerche, Baumpieper, Wiesenpieper, Braunkehlchen, Schwarzkehlchen, Dorngrasmücke, Gartengrasmücke, Misteldrossel, Gartenrotschwanz, Fitis. Auf einem
Nachbargrundstück konnte erstmals der weltweit gefährdete Wachtelkönig als wahrscheinlicher Brutvogel festgestellt werden. Außerdem wurden Feldhasen und Rehe beobachtet.
Die vom NABU Rastede präferierten Moorwiesen wollte ein biologisch wirtschaftender Landwirt extensiv als Weide bzw. Mähwiese nutzen. Hierdurch würde eine Verbuschung der Flächen verhindert. Durch
gezielte Maßnahmen (Anlage von Flachwasserteichen, sogenannten Blänken, und kontrollierter Grabenaufstau in der Brutperiode) sollte versucht werden, die Flächen so zu vernässen, dass auf
Feuchtwiesen angewiesene Vögel ein Brutangebot erhalten. Die Finanzierung sollte überwiegend durch BINGO- und Stiftungsmittel sichergestellt werden.
Leider könnte dieses Vorhaben an der industriellen Abtorfung des Hankhauser- /Barghorner Moores scheitern. Große Teile der Rasteder Hochmoore sind im Landesraumordnungsprogramm (LROP) 2002 als
Torflagerstätte ausgewiesen. Da die Torfindustrie inzwischen die Eigentümer der in Frage kommenden Grundstücke aufgesucht hat, besteht nunmehr eine akute Gefährdung des Rasteder Ostens durch
industriellen Torfabbau. Voraussetzung für eine Abbaugenehmigung durch den Landkreis Ammerland ist allerdings zunächst ein sogen. Integriertes Gebietsentwicklungskonzept. Selbstverständlich wird
sich der NABU Rastede im Rahmen seiner Mitwirkung daran mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Zerstörung der wertvollen Wiesenvogellebensräume und des Landschaftsbildes wehren.
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