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Windpark Etzhorn

Jetzt geht es um den Ausgleich für den Landschaftsverbrauch!

Die Naturschutzverbände waren machtlos: Windräder im Landschaftsschutzgebiet!  Foto H. Schweers
Die Naturschutzverbände waren machtlos: Windräder im Landschaftsschutzgebiet! Foto H. Schweers

 

Frühjahr/Sommer 2015: Nachdem sich im Vorfeld ergeben hat, dass eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben würde, musste leider ein Vergleich geschlossen werden. Dieser sieht vor, dass sowohl der BUND als auch der Betreiber ihre jeweiligen Klagen gegen den Widerspruchsbescheid der Stadt Oldenburg zurückziehen. Dafür leistet die Betreibergesellschaft eine Ausgleichszahlung, die zweckgebunden für den Natur- und Landschaftsschutz des betroffenen Gebietes (einschließlich der Teile, die sich auf dem Gebiet des Landkreises Ammerland befinden) sowie für Naherholungsmaßnahmen, soweit sie dem Naturerlebnis in diesem Gebiet dienen, eingesetzt werden müssen. Ausserdem waren weitgehende Abschaltzeiten der Windräder von Mitte April bis Mitte Oktober Voraussetzung für die Einigung.

Nach geeigneten Flächen für die Ausgleichsmaßnahme muss nun gesucht werden.
  

15.12.2014: Der BUND Niedersachsen hat in Übereinstimmung mit NABU, BSH und Bürgerinitiative Etzhorn beim Verwaltungsgericht Oldenburg eine gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit der immisionsschutzrechtlichen Genehmigung des Windparks beantragt. Antragsgegner ist die Stadt Oldenburg als Genehmigungsbehörde für die Baugenehmigung der vier Windkraftanlagen.

 

Juli/August 2014: Die Rotoren der vier Windkrafträder am Oldenburger Geestrand drehen sich dank der städtischen Betriebsgenehmigung und dem vom Verwaltungsgericht Oldenburg abgewiesenen Eilantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung im Sommerwind - die Gegner rüsten sich für einen Herbststurm. Zuletzt entzündete sich der Unmut an den vom Betreiber nicht eingehaltenen Abschaltzeiten der Anlagen bei Windgeschwindigkeiten unter 6 m/sek., um die abendlichen und nächtlichen Flüge der Fledermäuse (hier insbesondere der Große Abendsegler) nicht zu gefährden.

Nachdem der klägliche Versuch der Stadt gescheitert ist, ohne eigenen Ansehensverlust die streitenden Parteien am „Runden Tisch“ sich selbst zu überlassen, warten diese nun auf die längst überfällige Antwort der Stadt auf die Widersprüche sowohl des Betreibers als auch des BUND (der Widerspruch des BUND datiert vom 03.12.2013!) in Form von Widerspruchsbescheiden. Es verstärkt sich der Eindruck einer gewissen Hilflosigkeit der Stadt - möglicherweise mit dem Hintergedanken, den selbstinszenierten Ärger dem Nachfolger im Amt des Oberbürgermeisters zu überlassen.

Ob es die Stadt auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Ministerium wegen Untätigkeit ankommen lassen will...?

 

27.06.2014: Wegen Aussichtslosigkeit nimmt der BUND in Absprache mit den beteiligten Verbänden und der BI die Beschwerde zurück und behält sich eine Klage in der Hauptsache (wenn der Widerspruchsbescheid der Stadt nach acht Monaten (!!!) seit Einlegung des Widerspruchs endlich erlassen wird) vor.

 

Juni 2014: Das Oldenburger Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab - der BUND reicht Beschwerde ein

Tief enttäuscht über die Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzes durch das Oldenburger Verwaltungsgericht sind die Naturschutzverbände BUND, BSH und NABU sowie die BI Etzhorn. Mit dem Antrag auf Aussetzung des Sofortvollzugs wollte der BUND als Antragsteller einen Stopp der Bauarbeiten am Windpark Etzhorn bis zur gerichtlichen Überprüfung des Genehmigungsbescheides der Stadt Oldenburg erreichen.

In Absprache mit den übrigen Verbänden und der BI hat der BUND die rechtliche Möglichkeit genutzt, die Entscheidung mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (es sei denn, das Verw.-Gericht Oldenburg hilft der Beschwerde ab) überprüfen zu lassen.

 

12.12.2013: Ein Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) von heute befaßt sich mit dem Thema "Wie Windräder die Umwelt zerstören". Wir stellen diesen hier zur Diskussion.

 

Dezember 2013: Nach Eingang vieler Einzelspenden (bis zu einer Höhe von 1.000 Euro!) sind sich die involvierten Naturschutzverbände BSH, BUND und NABU sowie die BI Etzhorn einig, gegen den Sofortvollzug im Genehmigungsbescheid (s. u.) ihrerseits einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu stellen, da bereits mit dem Bau der Zuwegungen begonnen wurde. Mit dieser Antragstellung wird ein erfahrener Rechtsanwalt beauftragt. Weiterhin bleibt es bei der Ankündigung einer Klage in der Hauptsache für den Fall, dass die Stadt Oldenburg den Widerspruch des BUND nicht mit der Aufhebung des BImSchG-Genehmigungsbescheids beantwortet.

 

November 2013: Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat den Antrag des Landkreises Ammerland auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Genehmigungsbescheides der Stadt Oldenburg nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für den Windpark Etzhorn abgewiesen. Der Landkreis will nach Landrat Bensberg dagegen Beschwerde beim OVG Lüneburg einlegen.

>Februar 2013: Zur Ablehnung der einstweiligen Anordnung eines Betreiberkonkurrenten der TH Holding (Betreiber der vier geplanten WKA am kleinen Bornhorster See) beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) gegen die Pläne der Stadt, schreibt Herbert Schweers, Etzhorn, folgenden Kommentar:

Windpark nimmt Justizhürde“ – „Arbeiten zum Windpark Bornhorst können weitergehen“

 

Dieser Artikel in der NWZ am 05.02.2013  beruhigt vielleicht deshalb, da die Aufstellung weiterer Windkraftanlagen in diesem Gebiet im Moment abgeschmettert scheint – aber wie lange??? Andererseits heißt es im vorletzten Satz „ Auch eine Vorfestlegung auf einen Investor sei nicht offenkundig.“.
Dies ist nicht richtig:
Mitte 2009 haben die Etzhorner von dem beteiligten Landwirt erfahren, dass hinter den Etzhorner Büschen, nördlich des alten Melkstalls, 5 Windkraftanlagen geplant sind - und der Name des Investors und Freund des Landwirts war auch bald bekannt.
Für die frühen Gespräche mit dem Oberbürgermeister, dem Investor und den beteiligten Landwirten gibt es leider keine schriftliche Aussage, aber Vier-Augen-Gespräche mit einigen leitenden Mitarbeitern der Stadt bestätigen die Vermutung, dass der OB hier entscheidend mitgewirkt hat.
Die Verfahren liefen erst Ende 2009/ Anfang 2010 an. Die Bestellung des Gutachters durch Stadt/Investor und die unverändert nicht nachvollziehbaren Schlüsse aus dem Gutachten zeigen deutlich, dass
• die Stadt Oldenburg zwingend innerhalb ihrer Grenzen einen Windpark errichten will,
• die Belange des Landschaftsschutzes, des Naturschutzes und der Naherholung in allen
Begründungen angeblich dem Klimaschutz untergeordnet werden. Selbst das Gut-
  achten sagt, “dass keiner der untersuchten Standorte geeignet sei, derjenige nördlich  
der Bornhorster Seen aber am wenigsten ungeeignet sei“.
Die Öffentlichkeitsbeteilung der Stadt zu diesem Vorhaben war trotz des „neutralen Moderators“ eine gelenkte Information zugunsten des Vorhabens.
Wenn hier keine Vorfestlegung vorliegt, hat das OVG seine Recherchen nicht richtig durchgeführt."<

Trotz Antrag auf gerichtliche Klärung wird weitergebaut...
Trotz Antrag auf gerichtliche Klärung wird weitergebaut...

Der NABU Oldenburger Land hat sich in seiner Stellungnahme klar positioniert und für seine Zustimmung hohe Hürden und Forderungen aufgestellt. In der letzten diesbezüglichen Sitzung des Vorstandes wurde klargestellt, dass der NABU eine Naturschutzorganisation und keine willfährige Verfechterin der Windenergie ist. Eine Klage gegen die emissionsschutzrechtliche Genehmigung nach dem BImSchG muß daher ins Auge gefaßt werden.

Gegen die erteilte Baugenehmigung wird der Landkreis Ammerland aufgrund immisionsschutzrechtlicher Bedenken und damit gegen die gesamte Planung Klage einreichen, nachdem man für Alternativvorschläge offenbar kein Gehör in den Oldenburger Amtsstuben gefunden hat. Müssen die windseligen Oldenburger auf diese Weise den Blick für die Realitäten zurückgewinnen? Vielleicht gibt es doch noch ein paar Ratsmitglieder bei den großen Parteien, die die ungewohnten ökologischen Scheuklappen ablegen für einen ungetrübten Zugang zu fachlich fundierten Bedenken...

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2011: Die Lehre aus den außer Kontrolle geratenen Atommeilern in Tschernobyl und Fukushima konnte wegen der auf tragische Art bewiesenen Unbeherrschbarkeit der Atomtechnologie nur der Ausstieg aus der Kernenergie sein. Auf dem Wege zur ressourcenunabhängigen Energiegewinnung durch Wind- und Sonnenenergie bieten sich neue Gaskraftwerke, dezentrale Blockheizkraftwerke, Erdwärme und die (nachträgliche) Wärmedämmung von (Alt-) Bauten an.

Um die Energiewende bis 2020 soweit voranzubringen, damit 2022 die letzten Atommeiler vom Netz genommen werden können, müssen alle Anstrengungen für dieses ehrgeizige Ziel unternommen werden. Die Offshore-Windenergie in der Nordsee kommt aus den verschiedensten Gründen nur schleppend voran, der Überland-Netzausbau für die in den Süden zu transportierenden Strommengen führt neben Finanzierungsproblemen zu verständlichen Befürchtungen bei betroffenen Bürgern und Naturschützern.

Die angesichts dieser Problematik ausgegebene Losung heißt „Onshore“, also Platz schaffen für Windkraftanlagen (WKA) an Land. Dabei scheinen sich die politischen Parteien gegenseitig überbieten zu wollen - offenbar aus Angst vor Versäumnissen angesichts der anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen.

    So glaubt die Stadt Oldenburg nach langer vergeblicher Suche nun ungeachtet aller Bedenken und Mahnungen innerhalb ihrer Stadtgrenzen einen Windenergiestandort ausweisen zu müssen. Man will „dabei sein“ und mitverdienen am lukrativen Geschäft Windenergie - koste es, was es wolle. Selbst das auftragsgebundene Planungsbüro NWP hat größte Schwierigkeiten mit der Standortsuche. Es findet von den allesamt als ungeeignet eingestuften Standorten im Stadtgebiet die Umgebung des Kleinen Bornhorster Sees noch für den am besten geeigneten unter den ungeeigneten Standorten. Als wenn es der Widersprüche nicht schon genug wären, plant man die vier zunächst vorgesehenen WKA im Landschaftsschutzgebiet Oldenburg-Rasteder Geestrand an der Kreisgrenze zum Ammerland und dazu in direkter Nachbarschaft zu einem nationalen Gänserastgebiet. Auch die vom Planungsbüro kartierten hohen Fledermausvorkommen streng geschützter Arten geben keinen Anlaß zum Nachdenken in der Verwaltungsspitze und einigen Ratsfraktionen. Lediglich die Grünen und Linken ringen sich mehr oder weniger zu einem Gegenvotum durch, während SPD und CDU blind für die Argumente insbesondere von Natur- und Landschaftsschützern sind.

 

Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, mahnt einen besonnenen Ausbau der Windenergie an: "Im Norden und Nordwesten Deutschlands sollte das Repowering von alten, leistungsschwachen Anlagen unter Wahrung der Belange des Naturschutzes und an ökologisch verträglichen Standorten im Vordergrund stehen. Ein Ausbau erneuerbarer Energie, gerade auch der Windkraft, muss grundsätzlich naturverträglich geschehen und darf nicht auf Grund von Aktionismus im Lichte der Energiewende zu einem weiteren Verlust der biologischen Vielfalt führen." (Zitat NWZ vom 19.09.2012).

Die vier vorgesehenen Standorte für Windräder, links die BAB A 29
Die vier vorgesehenen Standorte für Windräder, links die BAB A 29

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