Hankhauser Geestrand seit dem 03.09.2005 unter Landschaftsschutz!
Hankhauser Esch und Teile des Hankhauser Buschs bleiben weiterhin gefährdet!
Der Hankhauser Geestrand mit seinen Grünlandflächen südlich der Hankhauser Bäke, den größten und wertvollsten Teilen des Hankhauser Buschs, dem Hingstkamp und den angrenzenden Flächen zwischen
Park- und Mühlenstraße stehen seit dem 03.09.2005 unter Landschaftsschutz (grün umrandet s. Kartenausschnitt unten). Die Waldflächen nördlich des Hauptweges durch den Hankhauser Busch und der
eigentliche Hankhauser Esch sind auf Betreiben der Gemeinde Rastede weiterhin ohne diesen Schutz (rot umrandet). Obwohl damit den Anträgen der Ammerländer Naturschutzorganisationen BUND, NABU,
Naturschutzgemeinschaft und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald aus den Jahren 2001 bzw. 2002 weitgehend entsprochen wurde, bleibt es weiterhin das Ziel des NABU Rastede, auch für diese bedeutenden
Flächen des Ensembles Hankhauser Geestrand den Schutzstatus durchzusetzen.
Zu Details und zur Chronologie der Ereignisse lesen Sie bitte die folgenden Abschnitte. Im Jahre 2002 hieß es:
Hankhauser Esch in Gefahr
Griff der Gemeinde nach Rastedes Tafelsilber
Rastedes reizvollstem Eschstandort und einem der wertvollsten des Ammerlandes, dem Hankhauser Esch mit dem sich nach Osten anschließenden Geestrand, möchte die Gemeinde Rastede mit einem neuen
Baugebiet überziehen. Eines der letzten Kleinode Rastedes, ein unersetzbarer ortsnaher Erholungsraum und ein Stück Rasteder Identität soll dem Siedlungsdruck weichen und unter Beton und Stein
verschwinden.
Dabei spricht der Regionale Raumordnungsplan für das Ammerland (RROP) von einem Vorsorgegebiet aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung und der Bodenschutzfunktion und führt den Hankhauser Esch
als regional bedeutsam und von landschaftsprägender Wirkung auf. Dem Eschbereich sowie dem angrenzenden Hankhauser Busch (besonders wertvoll als mesophiler Wald) wurde der Status als
"Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft", der im Niederungsbereich hinter dem Hankhauser Busch liegenden Wiesenlandschaft (mit Orchideenwiese) der Status als "Vorranggebiet für Natur und
Landschaft" zuerkannt. Auch der Landschaftsplan der Gemeinde Rastede trifft in etwa die gleiche Aussage.
Der hohe ökologische Wert des Hankhauser Eschs dokumentiert sich u. a. am Beispiel der Brutvogel- und Fledermausvorkommen: wie 2001 und 2002 wurde auch im Jahre 2003 ein Braunkehlchen-Pärchen auf
dem Esch mehrfach in der Brutzeit beobachtet. Es besteht Brutverdacht. Das Braunkehlchen steht deutschlandweit auf der Roten Liste als stark gefährdete Art. Folgende weitere Brutvogelarten wurden
in der Brutzeit auf dem Esch festgestellt:
Dorngrasmücke (Rote-Liste-Art anderer Bundesländer), Bluthänfling, Goldammer, Fasan. Ferner im Randbereich (neben den häufigeren Arten Amsel, Blaumeise, Buchfink, Grünling, Kohlmeise,
Rotkehlchen, Zaunkönig): Bachstelze, Feldsperling, Fitis, Grauschnäpper, Haussperling, Heckenbraunelle, Klappergrasmücke, Mehlschwalbe, Mönchsgrasmücke, Rauchschwalbe, Singdrossel, Star,
Zilp-Zalp. Als Nahrungshabitat dient der Esch folgenden weiteren Vogelarten: Dohle, Mäusebussard, Misteldrossel, Rabenkrähe, Ringeltaube, Sperber.
Mittels Bat-Detektor wurden die Fledermausarten Braunes Langohr, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler und Zwerfledermaus (alles stark gefährdete Fledermausarten) ermittelt.
Die Ereignisse in chronologischer Folge:
- Mai 2001: Der NABU Rastede beantragt beim Landkreis Ammerland die Unterschutzstellung des Hankhauser Eschs als Landschaftsschutzgebiet.
- Februar 2002: Der NABU Rastede erweitert seinen Antrag auf Unterschutzstellung um den Hankhauser Geestrand und die anschließende Wiesenlandschaft (mit Orchideenwiese).
- April 2002: Die vier Ammerländer Naturschutzorganisationen BUND, NABU Rastede, Naturschutzgemeinschaft Ammerland und Schutzgemeinschaft Deutscher Wald fordern in einer Resolution die Beendigung
der "Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme" und eine dauerhafte Unterschutzstellung von Hankhauser Esch und –Geestrand.
- Mai 2002: Der Landkreis prüft den Antrag auf Unterschutzstellung als --andschaftsschutzgebiet und wird am 31.10.2002 im Fachausschuß des Kreistages darüber befinden.
- Mai 2002: Die Bezirksregierung Weser-Ems wird die von ihr ebenfalls konstatierte hohe Wertigkeit des Hankhauser Eschs im Beteiligungsverfahren zur Flächennutzungsplanänderung zum Ausdruck
bringen
- Der Bauausschuß der Gemeinde Rastede hat in seiner Sitzung am 11.06.2002 Hankhauser Esch und –Geestrand zunächst aus der engeren Flächenauswahl für die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
herausgenommen.
- Unter dem Vorsitz von Garlich von Essen gründete sich am 01.07.2002 eine Interessengemeinschaft von Eigentümern wie Nichteigentümern, die in einer Resolution an die Gemeinde den vollständigen
Verzicht auf die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme fordert.
- In einer von der Interessengemeinschaft initiierten Podiumsdiskussion am 12.09.2002 nahmen Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Parteien zu Fragen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
Stellung. Bei der CDU kam noch Unentschlossenheit zum Ausdruck, bei SPD, Grünen und UWG forderte man den Verzicht und die FDP bestand auf der Fortführung der Maßnahme. Noch im September hob der
Verwaltungsausschuß der Gemeinde die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme auf.
- Die Sitzung des Kreistagsausschusses für Agrar und Umwelt am 31.10.2002 ergab nach Auskunft der Leiterin des Umweltamtes, Frau Hinrichs, dass 2004 mit einer Bestandsaufnahme des als
Landschaftsschutzgebiet vorgeschlagenen Gebiets (Hankhauser Esch und –Busch mit angrenzender Wiesenlandschaft) begonnen werden soll.
- Entgegen allen vorherigen Bekundungen gibt die Gemeinde am 08.01.2003 die 20. Flächennutzungsplanänderung mit der weitgehenden Bebauung des Geestrandes vor dem Hankhauser Busch und Teilen des
Hankhauser Eschs bekannt. Der NABU Rastede und der NABU Oldenburger Land drücken in einer Pressemitteilung ihr Entsetzen über diese Maßnahme aus. Radio Niedersachsen (mind. 2 x), Hunte-Report und
Ammerländer Sonntagszeitung bringen diese Meldung bereits bis zum 12.01.03, die NWZ am 21.01.2003. In Schreiben an Bezirksregierung und Umweltministerium wird die ermessens- und
abwägungsfehlerhafte Vorgehensweise der Gemeinde beklagt, da das Verfahren zur Unterschutzstellung des Hankhauser Eschs und –Geestrand durch den Landkreis nicht abgewartet wird. In einem
Schreiben an den Ammerländer Kreistag wird dieser gebeten, die Bebauungspläne der Gemeinde so lange zurückzustellen, bis die Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgt und eine
Entscheidung über die Schutzwürdigkeit gefallen ist. Die Gemeinde Rastede schließlich wird aufgefordert, ihre Planungen nochmals zu überprüfen, zumal dem NABU mindestens eine größere Fläche (4
ha) bekannt ist, die zum Verkauf an geeigneterer Stelle angeboten wird.
- Eine unter dem Namen "Rettet den Hankhauser Esch" gegründete Bürgerinitiative verteilt in Rastede ein Flugblatt, in dem sie für die Erhaltung des Eschs und seine Unterschutzstellung eintritt.
Hingewiesen wird auf die undemokratische Taktik der Gemeinde, die Bürger in den –versammlungen zu beruhigen, um wenig später erneut die Bebauung zu beschließen und zu verkünden.
- Am 20. Februar 2003, 20.00 Uhr, findet im "Hof von Oldenburg" in Rastede eine Bürgerversammlung statt. Bei dieser Versammlung werden Bürger und NABU Rastede zu den Planungen der Gemeinde
Stellung beziehen. Der NABU Rastede wird in einer Gemeinschaftsaktion mit drei weiteren Ammerländer Naturschutzorganisationen eine 1-Euro-Zählaktion der Gegner der Bebauung starten:
Wer 1 Euro auf das Konto 103 104 001 bei der Raiffeisenbank Rastede (BLZ 280 621 65), Kontoinhaber AAN (Aktionsgemeinschaft Ammerländer Naturschutzorganisationen) unter Verwendungszweck Vorname,
Name und Ort (zusammengeschrieben, also z. B. MaxMüllerRastede) einzahlt, wird als Gegner der Bebauung mit 1 Stimme gezählt. So kann die Stimmenanzahl der Rasteder Bürger gegen eine Bebauung des
Hankhauser Eschs problemlos für jedermann dokumentiert werden. Eine aufwändige Unterschriftensammlung wird damit entbehrlich. Der eingezahlte Betrag dient ausschließlich Naturschutzzwecken (z. B.
Ankauf von Flächen entweder auf dem Hankhauser Esch oder für den Wiesenvogelschutz in den Rasteder Mooren). Die Öffentlichkeit wird über die Verwendung informiert.
- 23.03.2003: Die vier Ammerländer Naturschutzorganisationen BUND, NABU, Naturschutzgemeinschaft und SDW (Schutzgem. Dt. Wald) beantragen beim Landkreis die einstweilige Sicherstellung des
Hankhauser Eschs nach § 32 des Nieders. Naturschutzgesetzes, um eine Verhinderung durch Bebauung für mind. zwei Jahre zu erreichen.
- 01.04.2003: Aufgrund der Beschlüsse von Bauausschuß (Abstimmungsergebnis 6:5 für eine Bebauung - CDU/FDP dafür, SPD/Grüne/UWG dagegen) und Verwaltungsausschuß der Gemeinde liegen die Unterlagen
zur Flächennutzungsplanänderung bis zum 12.05.2003 öffentlich aus. Bis zu diesem Zeitpunkt können Einwendungen der Bürger gegen die Planung mündlich oder schriftlich vorgetragen werden.
W i c h t i g : die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Jan. 2003 vorgebrachten Einwendungen sind im jetzigen Verfahren ohne Belang und müssen bei der Gemeinde
nochmals (ggf. modifiziert) eingereicht werden!!!
- 01.04.2003: Die Bürgergemeinschaft "Rettet den Hankhauser Esch" konstituiert sich im Hankhauser Dorfkrug. Die eingetragenen Mitglieder wählen einen Vorstand mit Gerhard Seeger als 1.
Vorsitzenden und verabschieden eine Resolution an den Gemeinderat mit dem Ziel, die Bebauung des Hankhauser Eschs aufzugeben. Weiterhin wird eine Unterschriftensammlung auf den Weg gebracht. Die
Listen liegen in vielen Rasteder Geschäften und Praxen aus!
- 11.04.2003: Die Bürgergemeinschaft (BG) stellt drei Plakatwände und drei Spruchbänder auf dem Hankhauser Esch bzw. am Rande auf, um den Einwohnern, den Erholungssuchenden und den Touristen das
ganze Ausmaß der Zerstörung am Ort des Geschehens vor Augen zu führen. Die BG kündigt weitere Schritte und Aktionen an.
- Als Konsequenz und aus Protest gegen die bisherigen gemeindlichen Entscheidungen zum touristischen "Highlight" Hankhauser Esch und Geestrand hat der NABU Rastede die Mitarbeit an dem
touristischen Angebot der Gemeinde Rastede, den "Geführten Erlebnissen", bis auf weiteres eingestellt.
- 28.04.2003: Nach Auskunft der Leiterin des Umweltamtes des Landkreises, Frau Hinrichs, wird in einer Sitzung des Kreisausschusses für Agrar und Umwelt der Antrag der vier Ammerländer
Naturschutzorganisationen (s. 23.03.2003) abgelehnt und die Ablehnung später durch den Kreistag bestätigt.
- Aug. 2003: Die Gemeinde Rastede gibt ein 10.000 Euro (!) teures Gutachten in Auftrag, um die Schutzwürdigkeit des Hankhauser Eschs untersuchen zu lassen.
- Sept. 2003: Bgmstr. Decker gibt über die Presse bekannt, dass die Bebauung des Hankhauser Eschs problematisch und damit "wahrscheinlich vom Tisch" sei.
- Okt. 2003: Inoffiziell wird bekannt, dass das von der Gemeinde in Auftrag gegebene Gutachten die vom NABU Rastede beantragte Schutzwürdigkeit des Hankhauser Eschs bestätigt hat. Macht die
Gemeinde damit den Weg für die längst überfällige Unterschutzstellung des Eschs durch den Landkreis frei?
- Dez. 2003: Die Gemeinde setzt die Bauleitplanung bis zur Entscheidung des Landkreises über die Schutzwürdigkeit von Hankhauser Esch und -Geestrand aus.
- Nov. 2004: Das Umweltamt des Landkreises hat im Frühjahr eine Bestandsaufnahme mit Kartierung des einzigartigen Naturraumes Hankhauser Esch, -Busch bis an die -Bäke durchgeführt. Das Ergebnis
dieser Untersuchungen wurde dem Kreisausschuß für Landwirtschaft und Umwelt am 24. 11. vorgestellt. Der Fachausschuß entschied sich für eine Fortsetzung des Unterschutzstellungsverfahrens. Die
bereits verkündete Erfolgsmeldung "Esch bald unter Naturschutz" (NWZ vom 22.12.2004) muß allerdings relativiert werden. Selbstverständlich ist die in großen Teilen erfolgte Umsetzung des Antrages
der Ammerländer Naturschutzverbände ein bedeutender Schritt zur Sicherung des Hankhauser Geestrandes vor einer anderweitigen Nutzung. Die bereits verkündete Erfolgsmeldung "Esch bald unter
Naturschutz" (NWZ vom 22.12.2004) muß allerdings relativiert werden. Selbstverständlich ist die in großen Teilen erfolgte Umsetzung des Antrages der Ammerländer Naturschutzverbände ein
bedeutender Schritt zur Sicherung des Hankhauser Geestrandes vor einer anderweitigen Nutzung. Dennoch ist eine Schutzgebietsausweisung ohne den eigentlichen Hankhauser Esch von der Mühlenstraße
bis an den Hankhauser Busch und von Teilen des Hankhauser Buschs westlich des Hauptweges kein Grund zum Jubel für die Verbände. Auch wenn diese Waldfläche für sich betrachtet keine so hohe
ökologische Qualität aufweist, so wird dabei völlig die Pufferwirkung dieses Waldstücks für Fauna und Flora des wertvollen und artenreichen Waldgebiets verkannt bzw. ignoriert und rechtfertigt
eine Abholzung und mögliche Wohnbebauung an dieser Stelle in keiner Weise. Bei einer unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung ist außerdem für den Artenreichtum des ökologisch wertvollen Waldes
Schlimmes zu befürchten. Auch die nun wieder mögliche Verbauung des eigentlichen Eschs mit "Kureinrichtungen" entsprechend dem alten Flächennutzungsplan zeigt erneut, wie wenig sensibel die
Gemeinde ihrem kulturellen Erbe gegenübersteht und wie wenig ihr eine intakte und unverbaute Kulturlandschaft als Voraussetzung für einen nachhaltigen Tourismus bedeutet. Die schützenswerte
Landschaft zwischen Schloßpark und Geestrand trägt aber einen unteilbaren Wert in sich und darf nicht erneut wieder in Frage gestellt werden.
Die endgültige Entscheidung über den vom NABU Rastede initiierten Antrag wird im Frühjahr 2005 durch den Kreistag fallen.
Die Zählaktion "1 Euro für den Hankhauser Esch" zur Sammlung von Proteststimmen über den Bankschalter ergab eine Summe von 295 Euro. Nach Abzug der Bankgebühren verbleiben 223,03 Euro, die wie
angekündigt zum Ankauf von Flächen im Hankhauser Moor (s. "Hankhauser Moor in Gefahr") Verwendung finden werden.
- Febr. 2005: Der vom Landkreis vorgelegte Entwurf einer Landschaftsschutzgebiets-Verordnung "Hankhauser Geestrand" beinhaltet wesentliche Forderungen des Antrages der Ammerländer
Naturschutzorganisationen vom Mai 2001. Der Rasteder Geestrand wäre damit mit seiner im Landkreis einzigartigen Schönheit und Eigenart weitgehend vor weiterer Zersiedelung geschützt. Wichtig ist
auch die Sicherung der Grünlandbereiche zwischen Hankhauser Busch, Eichenbruch und Hankhauser Bäke. Bedauerlich bleibt allerdings die Herausnahme des Hankhauser Eschs durch den geltenden
Flächennutzungsplan und von Teilen des Hankhauser Buschs westlich des Hauptweges aus dem Schutzkonzept. Insbesondere der Übergang vom Schloßpark in die freie Landschaft mit Hankhauser Esch,
Hingstkamp und den optischen Begrenzungen durch den Hankhauser Busch und den Eichenbruch ist von unvergleichlicher Schönheit und macht die Einzigartigkeit dieser Landschaft aus. Hier verbietet
sich eine andere als landwirtschaftliche Nutzung. Die nicht berücksichtigte Waldfläche des Hankhauser Buschs wird unterbewertet. Sie weist zwar keine so hohe ökologische Qualität wie der Rest des
Waldes auf, es muß aber darauf hingewiesen werden, dass dieser Teil in unmittelbarer Nachbarschaft zur Siedlung eine hohe Schutzfunktion mit großer Pufferwirkung für Flora und Fauna des
ökologisch wertvollen Waldes darstellt. Für diesen muß ein Rückzug insbesondere schützenswerter Arten der Avifauna befürchtet werden, sollte dieser Schutzwald infolge Abholzung und Bebauung
verlorengehen. Die Ammerländer Naturschutzorganisationen und der NABU Oldenburger Land werden in ihren Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf ihr Bedauern über die Nichtberücksichtigung des
Hankhauser Eschs und Hankhauser Buschs zum Ausdruck bringen und den Landkreis auffordern, darauf hinzuwirken, dass diese Bereiche von einer möglichen Bebauung ausgenommen bleiben.
- Mai 2005: Die vom NABU Rastede im Rahmen der Stellungnahme beantragte Aufhebung des alten Flächennutzungsplanes mit dem Ziel, den Hankhauser Esch und den gesamten Hankhauser Busch in das
Landschaftsschutzgebiet einzugliedern, wurde vom Bauausschuß der Gemeinde abgelehnt. Der Kreisausschuß für Landwirtschaft und Umweltschutz beschloß nach einer Besichtigung in seiner Sitzung am
12.05.2005, aus dem ursprünglich beantragten Schutzgebiet von 82 ha 14 ha als "Sondergebiet Kureinrichtungen", identisch mit dem Hankhauser Esch, und den Teilbereich des Hankhauser Buschs
herauszunehmen (s. auch Zeichnung) und so dem Kreistag zur endgültigen Beschlußfassung im Juli 2005 vorzuschlagen.
- Juli 2005: In seiner Sitzung vom 06.07.2005 hat der Kreistag den Hankhauser Geestrand in der in der Zeichnung gekennzeichneten Form als LSG beschlossen. Für die nicht berücksichtigten Flächen
des Hankhauser Eschs und Hankhauser Buschs wird der NABU Rastede sich weiterhin einsetzen.
Wissens- und Nachdenkenswertes:
Tag für Tag gehen in der Bundesrepublik Deutschland unglaubliche 129 ha (!), 15 m² in der Sekunde, als Siedlungs- und Verkehrsfläche verloren. Seit Jahren weisen wir immer wieder auf den
dramatisch ansteigenden Flächenverbrauch in Rastede hin, der sich weder durch die demographische Entwicklung noch durch den Zugewinn weniger Arbeitsplätze rechtfertigen lässt. Immer neue
Siedlungsflächen und Gewerbegebiete lassen sich auch mit dem Argument der „Daseinsvorsorge“ nicht mehr begründen. Bereits im Jahre 1950 hat der Oldenburger Gymnasiallehrer und Ornithologe Karl
Sartorius (1875 – 1967) folgenden, heute antiquiert anmutenden, aber in verstärktem Maße auch für unsere Zeit zutreffenden Satz formuliert: „Mit brutaler Wucht und immer beschleunigterem Tempo
bricht die Kohle-Öl-Technik-Zivilisation zerstörend in die Landschaft ein, in der Heimat wie auf dem ganzen Erdball. Möge unsere Heimatstadt (Oldenburg, die Red.) eingedenk sein, welch erhabene
Landschaft sich altehrwürdig und mahnend vor ihrem Osttor breitet, und sie schützen wie ein Heiligtum, als einen Ort der Andacht in Gottes Schöpfung, welche die Seele, die sich ihr erschließt,
erfüllt mit Ehrfurcht, aufrichtendem Zielstreben und Sehnsucht …“.
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bekannten Ratsvertretern, dem Bürgermeister oder Herrn Henkel von der Gemeindeverwaltung vor. Sie helfen uns und der Natur damit
Bericht: H Lobensteiner
Dazu ein NWZ-Artikel
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